Rechtsberatung - Von Unternehmer zu Unternehmer

Unsere Rechtsabteilung unter der Leitung von Rechtsanwalt Constantin Vernekohl - als Fachanwalt für Steuerrecht - berät Sie in juristischen Belangen im unternehmerischen als auch im privaten Bereich.

Neben Vertragsgestaltungen - wie z. B. Geschäftsführerverträgen, Unternehmensnachfolge u.v.m. - steht Ihnen das Team von Constantin Vernekohl als routinierte Rechtsberater bei Angelegenheit vor den Finanzgerichten, Verwaltungsgerichten und Zivilgerichten oder bei Steuerstrafsachen zur Seite.

Aber auch im Familienrecht und Erbrecht, bei der Überprüfung und Anfechtung von letztwilligen Verfügungen, der Erstellung von Eheverträgen und als Berater im wichtigen Thema „Unternehmensnachfolge“ bleibt keine Ihrer Fragen unbeantwortet.
 
Wir sind groß genug, um als "Full-Service-Anbieter" agieren zu können und klein genug, um Ihnen eine persönliche Betreuung zu gewährleisten.
 
Vertrauensvoll, individuell und kompetent.
 
 

Wir beraten Sie gerne....

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