Grundsteuerreform – Neue Regelungen

Die Grundsteuer wird neu geregelt.

 

Auch Ihr Grundstück ist betroffen!

Wir unterstützen Sie bei der Meldung!

Ab dem Jahr 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. In diesem Zusammenhang bewerten die Finanzämter zum Stichtag 1.1.2022 alle Grundstücke in Deutschland neu.
Zur Bewertung muss für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch per ELSTER eingereicht werden. Dies wird ab 1.7.2022 möglich sein. Letzter Termin für die Abgabe der Erklärung ist der 31.10.2022. Erklärungen müssen für alle bebauten und unbebauten Grundstücke sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe abgegeben werden.
Damit wir der Finanzverwaltung fristgerecht Ihre Erklärung übermitteln können, bitten wir unsere Mandanten, die ihnen noch zugehende Aufforderung des Finanzamtes zur Abgabe der Erklärung kurzfristig an uns weiterzuleiten. Die im Einzelfall von Ihnen benötigten Unterlagen und Angaben fordern wir im Anschluss bei Ihnen an und starten mit den vorbereitenden Tätigkeiten.
Informationen zu Ihrem Grundbesitz wie Flurnummer, Gemarkung, Gebäudefläche, Wohnfläche und Grundstücksfläche können Sie zum Beispiel Ihrem Grundbuchauszug, der Flurkarte, dem Kaufvertrag, dem Einheitswertbescheid und dem Grundsteuerbescheid entnehmen.

Weitere Informationen zur Reform:  hier und hier.

Regelungen der einzelnen Bundesländer: mehr erfahren….

Informationen der Stadt Gütersloh zur Grundsteuer: mehr erfahren…

Aktuelles bei der HNV: mehr erfahren….