Constantin Vernekohl jetzt auch Fachanwalt für Erbrecht
Herrn Rechtsanwalt und Notar Constantin Vernekohl wurde am 04.12.12 durch die Rechtsanwaltskammer Hamm der Titel des Fachanwaltes für Erbrecht verliehen. Neben den bisher schon bestehenden Qualifikationen „Notar“ und „Fachanwalt für Steuerrecht“ konnte somit ein weiterer wichtiger Baustein zum Ausbau der Kompetenzen in unserer Kanzlei realisiert werden.
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