Neuer allgemeiner Mindestlohn ab Januar 2021
Wegfall Solidaritätszuschlag 2021
Coronaprämie u.v.m.
Unsere Lohnabteilung hat für Sie wieder Informationen zu aktuellen Themen aus dem Personalwesen zusammengestellt.
In dem aktuellen Newsletter geht es u.a. den neuen Mindeslohn ab Januar 2021, die steuer- und sozialversicherungsfreie Coronaprämie, und mehr.
Aktuelle Ergänzung: Zahlung des Corona-Bonus (Stand: 10.12.2020)
Im Zusammenhang mit dem Coronabonus kommt folgende Frage auf:
Ist die Gewährung auf der Abrechnung im Dezember ausreichend oder muss auch im Dezember noch die Auszahlung erfolgen?
Nach derzeitiger Rechtslage ist es nicht möglich, den Corona-Bonus für Arbeitnehmer mit der Dezember-Abrechnung steuerfrei zu gewähren, wenn die Auszahlung selbst erst im Januar 2021 erfolgt.
Grundsätzlich heißt es „Der Corona-Bonus ist nach § 3 Nr. 11a EStG steuerfrei, wenn er bis zum 31.12.2020 gewährt wird.“
Das bedeutet: Wird der Corona-Bonus mit dem Dezemberlohn 2020 erst im Januar 2021 ausbezahlt, so ist die Prämie auch erst in 2021 zugeflossen. Zum Zuflusszeitpunkt in 2021 gilt die Regelung zur Steuerbefreiung aber nicht mehr, so dass die Prämie dann steuer- und beitragspflichtig ist.
Der Corona-Bonus sollte also noch 2020 an den Arbeitnehmer ausbezahlt werden, da sonst die Steuer- und SV-Freiheit grundsätzlich nicht mehr greift.
Unser Tipp an Sie:
Der Dezemberlohn, oder zumindest der Corona-Bonus, sollte nicht erst im Januar, sondern bereits im Dezember ausbezahlt werden. Der Coronabonus muss vom Konto des Arbeitsgebers bis spätestens zum 31.12.2020 abgebucht sein, der Zahlungseingang beim Arbeitnehmer muss dagegen nicht zwingend bis zum 31.12.2020 erfolgt sein.
Bitte beachten Sie die Verarbeitungszeit Ihres Geldinstitutes!
Möglicherweise wird im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 eine Verlängerung des § 3 Nr. 11a EStG bis 31.01.2021 erfolgen. Diese steht momentan aber noch nicht fest.
Ausführlichere Informationen finden Sie im aktuellen Newsletter unserer Lohnabteilung. Mehr erfahren….
Haben Sie Fragen zum Thema? Dann wenden Sie sich bitte an unser Lohnteam.