Süsser die Kassen nie klingeln? – Vorsicht bei Bargeschäften! – Für Altgeräte ist die Zeit abgelaufen!

Ein Thema treibt seit einiger Zeit viele Unternehmen mit Bargeschäften um: die Kassenrichtlinie der Finanzverwaltung.
In einer Anweisung der Finanzverwaltung aus dem Jahre 2010 wurde ein Frist für sog. Altgeräte bis 31.12.2016 festgelegt.
Über dieses Datum hinaus können bestimmte elektronische Kassen und andere Geräte, z.B. Waagen, nicht mehr benutzt werden.

Lesen Sie in einer Mitteilung des Steuerberaterverbandes mehr zum Thema.

Auch bei unseren Videos finden Sie einen Beitrag zum Thema.

 

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