Im Visier der Finanzverwaltung: Prüffelder in NRW 2018

Die Finanzverwaltung NRW hat eine Liste mit den Prüffeldern für das Kalenderjahr 2018 veröffentlicht.
Einen besonderen Schwerpunkt möchten die Finanzämter NRW auf das Thema „Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht“ (sog. Liebhaberei) bei gewerblichen und selbständigen Einkünften und erneut auf den Verlustabzug bei Körperschaften, z.B. GmbHs (§ 8c KStG) legen. Darüber hinaus setzen einzelne Finanzämter weitere Schwerpunkte.
Das Finanzamt Gütersloh beispielsweise hat einen Schwerpunkt auf Vermietungseinkünfte und die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften gelegt.
Lesen Sie hier die Zusammenstellung der Prüfungsschwerpunkte 2018.

 

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Hier schauen die Finanzämter genauer hin: Prüffelder in NRW 2017

Die Finanzverwaltung NRW hat eine Liste mit den Prüffeldern für das Kalenderjahr 2017 veröffentlicht.
Einen besonderen Schwerpunkt möchten die Finanzämter NRW auf den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG und auf den Verlustabzug bei Körperschaften, z.B. GmbHs (§ 8c KStG) legen. Darüber hinaus setzen einzelne Finanzämter weitere Schwerpunkte.
So hat das Finanzamt Gütersloh in diesem Jahr die Einkünfte aus Vermietung im Visier.
Lesen Sie hier die Zusammenstellung der Prüfungsschwerpunkte 2017.

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