Süsser die Kassen nie klingeln? – Vorsicht bei Bargeschäften! – Für Altgeräte ist die Zeit abgelaufen!

Ein Thema treibt seit einiger Zeit viele Unternehmen mit Bargeschäften um: die Kassenrichtlinie der Finanzverwaltung.
In einer Anweisung der Finanzverwaltung aus dem Jahre 2010 wurde ein Frist für sog. Altgeräte bis 31.12.2016 festgelegt.
Über dieses Datum hinaus können bestimmte elektronische Kassen und andere Geräte, z.B. Waagen, nicht mehr benutzt werden.

Lesen Sie in einer Mitteilung des Steuerberaterverbandes mehr zum Thema.

Auch bei unseren Videos finden Sie einen Beitrag zum Thema.

 

Haben sie noch Fragen zum Thema? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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Eine richtig schwere Kost!

Katharinenmarkt in Delbrück – Gewinner stehen fest

Die Frage, was Steuergesetze, Verordnungen und Erlasse wiegen, konnten beim Katharinenmarkt in Delbrück die Besucher unseres Messestandes erraten.
Über 1.000 Rater haben Tipps abgegeben, zwischen 30 Gramm und 56 Kilogramm war alles dabei.

Zahl des Tages: 5.765

Antonius Rübbelke aus Delbrück hingegen hat den Nagel (fast) auf den Kopf getroffen: Er hatte unter mehr als 1.000 Ratern auf 5.760 Gramm geschätzt und lag damit nur fünf Gramm zu niedrig.
Der Gewinner erhielt einen Delbrücker Geschenkgutschein im Wert von 100 Euro, die zweiten und dritten Gewinner konnten sich über 50 Euro freuen.

Frank Edenfeld (l.) und Werner Hackenbroich mit den Gesetzeswälzern

 

Steuerberater Frank Edenfeld gratulierte den Siegern: „Es ist toll, wie unsere Aktion von den Leuten angenommen wurde. Es ist ja nicht einfach, ein so trockenes Thema wie das Steuerrecht am Messestand zu präsentieren.“

Für das nächste Jahr haben wir schon wieder eine neue Idee für ein Gewinnspiel, lassen Sie sich überraschen….

 

 

 

 

Wir bewegen was – manchmal uns selbst!

Firmenlauf bei der Isselhorster Nacht – wir waren dabei!

Am 4. Juni fand in Gütersloh-Isselhorst die überregional bekannte Sportveranstaltung Isselhorster Nacht statt. Mit unserem Läuferteam waren wir gerne dabei und haben die Atmosphäre im „Hexenkessel“ Isselhorst genossen. Mit viel Spaß gingen unsere Firmenläufer auf die Strecke und ließen den Abend beim „Zielbier“ ausklingen.

 

Nur wenige Tage später hieß es dann ein weiteres Mal: HNV – da läuft was!

In diesem Fall beim Firmenlauf in Rheda-Wiedenbrück. Dank lautstarker Unterstützung des „HNV-Fanclubs“ am Straßenrand ging es auf die 6,4 km lange Strecke durch die Wiedenbrücker Altstadt.

 

 

 

Kirchensteuerabzugsverfahren: jetzt einfacher für unsere Mandanten

Seit dem 01.01. 2015 sind ausschüttende Kapitalgesellschaften verpflichtet, bei Gewinnausschüttungen neben der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag auch die darauf entfallende Kirchensteuer einzubehalten.
Hierzu war bisher ein relativ kompliziertes Registrierungsverfahren erforderlich. Für diejenigen, die die Abführung der Kapitalertragsteuer über Ihren Steuerberater abwickeln lassen, steht nun (endlich!) ein vereinfachtes Verfahren zur Verfügung.

Haben Sie Fragen dazu? Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Hier finden Sie das Formular… (Variante b): Papierantrag)

 

(mehr …)

Steuerzahlerfreundliches EuGH-Urteil

Verkauf von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle – ermäßigter Steuersatz!

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 10.03.2011 kann der Verkauf von Speisen u.U. selbst dann dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% unterworfen werden, wenn diese zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden. Bisher waren solche Umsätze dem Regelsteuersatz von 19% zu unterwerfen.
Haben Sie Fragen dazu?
Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Weitere Informationen zum Gerichtsurteil

Buchführung online = Buchführung mit Zukunft

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Möchten Sie Abläufe in Ihrem Unternehmen optimieren? Wir helfen Ihnen dabei….

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie es wäre, wenn Sie nicht allmonatlich Ihre sortierten Belege zum Steuerbüro tragen müssten? Stattdessen können wir Ihnen eine Lösung anbieten, bei der Sie die komplette Kontrolle über Ihre Unterlagen behalten.

Schauen Sie sich folgendes Video an:

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Hier sehen Sie den Ablauf bei der Abwicklung einer digitalen Buchführung:
Scannen der Belege und Senden zum Steuerberater

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