Grenzüberschreitende Zahlungen – Meldepflichten beachten!

Steuerberater Gütersloh Digitalisierung

In Deutschland kann jedermann ohne Beschränkungen Zahlungen in das Ausland leisten oder aus dem Ausland empfangen.

Aber: es sind statistische Meldepflichten zu beachten! Insbesondere müssen Zahlungen im Wert von mehr als 12.500 € bei der Bundesbank gemeldet werden. Zum Meldeportal finden Sie über diesen Link:  https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft/elektronische-einreichung/ams/allgemeines-meldeportal-statistik-611452

Weitere Informationen zur Meldepflicht finden Sie auf den Seiten der Bundesbank. Dort ist auch ein Merkblatt zum Thema hinterlegt.

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