Steuerberater Gütersloh Digitalisierung

Grenzüberschreitende Zahlungen – Meldepflichten beachten!

In Deutschland kann jedermann ohne Beschränkungen Zahlungen in das Ausland leisten oder aus dem Ausland empfangen. Aber: es sind statistische Meldepflichten zu beachten! Insbesondere müssen Zahlungen im Wert von mehr als 12.500 € bei der Bundesbank gemeldet werden. Zum Meldeportal finden Sie über diesen Link:  https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft/elektronische-einreichung/ams/allgemeines-meldeportal-statistik-611452 Weitere Informationen zur Meldepflicht finden Sie auf den Seiten

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Datenschutz – Die HNV als Auftragsdatenverarbeiter?

Von unseren Mandanten wurden wir schon einige Male gefragt, ob die Kanzlei als Auftragsdatenverarbeiter anzusehen ist. Dabei wurde uns teils auch gleich der Entwurf einer Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung vorgelegt. Vorlagen zu solchen Vereinbarungen gibt es unter Bezugnahme auf die neuen Datenschutzbestimmungen im Internet, auch z.B. auf den Seiten der Landesdatenschutzbeauftragten. Hierzu stellen wir fest, dass

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